Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über Anmeldeverfahren, mein Behandlungsspektrum und Therapiekosten


Therapieanmeldung

Grundsätzlich müssen sie die Kosten für die Behandlung als Selbstzahler übernehmen, da eine Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich ist.

 

In manchen Fällen übernehmen die privaten Krankenkassen jedoch die Kosten in voller Höhe im Rahmen des  Kostenerstattungsverfahren, jedoch nur wenn dies in ihren Vertraglichen Vereinbarungen konkret vereinbart wurde.

Für  jugendliche Asylbewerber die noch keine Anbindung bei einer gesetzlichen Krankenkasse haben und die sich noch in der Jugendhilfe einschließlich der Krankenhilfe befinden, werden die Kosten von den meisten städtischen Behörden (Jugendamt)  in voller Höhe übernommen.

Ebenso besteht für erwachsene Flüchtlinge, die noch keine Krankenkassenzugehörigkeit besitzen, die Möglichkeit die Kostenübernahme  durch das Sozialamt ihrer Stadt, zu beantragen; in einigen Fällen, wird hier eine Übernahme bewilligt.

In beiden Fällen muss jedoch vorab ein Antrag gestellt werden oder zumindest eine Gebühreninformation durch uns erfolgen. Bitte sprechen Sie mich hierzu an,  ich  unterstützen Sie gerne dabei.

Information für Behörden

Unsere Gebührensätze sind etwas niedriger als die Regelsätze der gesetzlichen Krankenkassen  und müssen nach der Durchführung der Behandlung in Direktabrechnung mit dem zuständigen Kostenträger stattfinden. Eine Abrechnung über das Abrechnungssystem der Krankenkassen ist ausnahmslos leider nicht möglich.

                    

Für die Sprachen Französisch und Arabisch kann von mir ein geeigneter Dolmetscher gestellt werden, der die Sitzungen mit Empathie und Einfühlungsvermögen begleitet.

Die Gebühren hierfür  werden separat mit 20,00€ pro Sitzung (á 50 min.) berechnet, welche in voller Höhe an den Dolmetscher weitergeleitet werden.